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   Generalanwalt beim EuGH, 16.09.1987 - 325/85   

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Generalanwalt beim EuGH, 16.09.1987 - 325/85 (https://dejure.org/1987,13786)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 16.09.1987 - 325/85 (https://dejure.org/1987,13786)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 16. September 1987 - 325/85 (https://dejure.org/1987,13786)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Irland gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Seefischerei - Festsetzung von Quoten im Fall der Untätigkeit des Rates - Finanzierung durch den EAGFL

Verfahrensgang

 
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  • EuGH, 05.05.1981 - 804/79

    Kommission / Vereinigtes Königreich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.09.1987 - 325/85
    L 379 vom 31.12.1981, S. 1.5 - Urteil vom 5. Mai 1981 in der Rechtssache 804/79, Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1981, 1045, 1072 f., Randnr. 17.

    Wird die Kommission einseitig handeln können? Unter welchen Bedingungen? 45. Man kann sagen, daß die Kommission und die Mitgliedstaaten nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes derzeit keine Handlungsbefugnis (einschließlich der Entscheidungsbefugnis) in Form einer Verpflichtung besitzen, die ihnen im Namen der Notwendigkeit, die Gemeinschaft instand zu setzen, ihren Verantwortlichkeiten unter 5 - Urteil vom 5. Mai 1981 in der Rechtssache 804/79, Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1981, 1045, 1072 f., Randnr. 17.

    46. Dies hat der Gerichtshof ausdrücklich in der Rechtssache 804/79 1.

    In der Rechtssache 804/79 ging es um eine Gesamtheit von "Erhaltungsmaßnahmen", die das Vereinigte Königreich einseitig erlassen hatte.

  • EuGH, 15.12.1987 - 237/86

    Niederlande / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.09.1987 - 325/85
    Der Standpunkt der Niederlande zu dieser Frage in der Rechtssache 237/86 unterscheidet sich von dem Irlands.

    b) wegen Verletzung des Grundsatzes der Rechtssicherheit diesen Klagen hilfsweise und den Klagen der Niederlande (Rechtssachen Nrn. 326/85 und 237/86), der Bundesrepublik Deutschland (Rechtssache 332/85) und Irlands (Rechtssache 239/86) stattzugeben;.

  • EuGH, 15.12.1987 - 239/86

    Irland / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.09.1987 - 325/85
    Hinsichtlich des Vorbringens der Klägerinnen ist in erster Linie zu berücksichtigen, daß Irland in der Rechtssache 239/86 ähnlich wie bereits in der Rechtssache 325/85 die Zuständigkeit der Kommission, ihren TAC- und Quotenvorschlägen irgendeine Verbindlichkeit beizumessen, bestritten hat.

    b) wegen Verletzung des Grundsatzes der Rechtssicherheit diesen Klagen hilfsweise und den Klagen der Niederlande (Rechtssachen Nrn. 326/85 und 237/86), der Bundesrepublik Deutschland (Rechtssache 332/85) und Irlands (Rechtssache 239/86) stattzugeben;.

  • EuGH, 10.07.1980 - 32/79

    Kommission / Vereinigtes Königreich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.09.1987 - 325/85
    Dies soll nicht heißen, daß ich ohne weiteres dem Vorbringen der Niederlande und der Bundesrepublik Deutschland zu- 24 - Siehe z. B. die Urteile in den Rechtssachen Gondrand Frè- res, a. a. O., Randnr. 17, und Kloppenburg, a. a. O., Randnr. 11. Im letztgenannten Urteil heißt es namentlich: "Wie der Gerichtshof bereits wiederholt hervorgehoben hat, müssen Rechtsakte der Gemeinschaft eindeutig sein, und ihre Anwendung muß für die Betroffenen vorhersehbar sein." Im Urteil vom 10. Juli 1980 in der Rechtssache 32/79 hat der Gerichtshof - zwar in einem anderen Zusammenhang, aber mit Worten, die zweifellos auch hier einschlägig sind - betont: "Das Erfordernis der Rechtsklarheit ist sogar besonders zwingend auf einem Gebiet, auf dem jede Unsicherheit zu Zwischenfällen und zur Anwendung besonders empfindlicher Sanktionen führen kann.

    (Slg. 1980, 2403, Randnr. 46).".

  • EuGH, 27.02.1985 - 55/83

    Italien / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.09.1987 - 325/85
    1 Z 54/83|Generalanwalt beim EuGH; 05.12.1984; 55/83|VGH UEK; 23.05.1984; 55/83">55/83, Italien/Kommission, Slg. 1985, 683.

    25 - Urteil vom 27. Januar 198) in der Rechtssache 1251/79, Italien/Kommission, Slg. 1981, 205, 221 f.

  • EuGH, 15.12.1987 - 332/85

    Deutschland / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.09.1987 - 325/85
    b) wegen Verletzung des Grundsatzes der Rechtssicherheit diesen Klagen hilfsweise und den Klagen der Niederlande (Rechtssachen Nrn. 326/85 und 237/86), der Bundesrepublik Deutschland (Rechtssache 332/85) und Irlands (Rechtssache 239/86) stattzugeben;.
  • EuGH, 15.12.1987 - 336/85

    Frankreich / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.09.1987 - 325/85
    IV - Ergebnis 217. Aufgrund dieser Erwägungen schlage ich dem Gerichtshof im Ergebnis vor: a) den Klagen Irlands (Rechtssache 325/85), Frankreichs (Rechtssache 336/85), des Vereinigten Königreichs (Rechtssache 346/85) und Dänemarks (Rechtssache 348/85) hinsichtlich der Entscheidungen über den Rechnungsabschluß für 1981 mit der Begründung stattzugeben, daß nicht davon ausgegangen werden kann, daß bindende Gemeinschaftsvorschriften zur Festsetzung der TAC und der Quoten existierten, die von den Mitgliedstaaten zwingend hätten eingehalten werden müssen;.
  • EuGH, 15.12.1987 - 346/85

    Vereinigtes Königreich / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.09.1987 - 325/85
    IV - Ergebnis 217. Aufgrund dieser Erwägungen schlage ich dem Gerichtshof im Ergebnis vor: a) den Klagen Irlands (Rechtssache 325/85), Frankreichs (Rechtssache 336/85), des Vereinigten Königreichs (Rechtssache 346/85) und Dänemarks (Rechtssache 348/85) hinsichtlich der Entscheidungen über den Rechnungsabschluß für 1981 mit der Begründung stattzugeben, daß nicht davon ausgegangen werden kann, daß bindende Gemeinschaftsvorschriften zur Festsetzung der TAC und der Quoten existierten, die von den Mitgliedstaaten zwingend hätten eingehalten werden müssen;.
  • EuGH, 15.12.1987 - 348/85

    Denmark / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.09.1987 - 325/85
    IV - Ergebnis 217. Aufgrund dieser Erwägungen schlage ich dem Gerichtshof im Ergebnis vor: a) den Klagen Irlands (Rechtssache 325/85), Frankreichs (Rechtssache 336/85), des Vereinigten Königreichs (Rechtssache 346/85) und Dänemarks (Rechtssache 348/85) hinsichtlich der Entscheidungen über den Rechnungsabschluß für 1981 mit der Begründung stattzugeben, daß nicht davon ausgegangen werden kann, daß bindende Gemeinschaftsvorschriften zur Festsetzung der TAC und der Quoten existierten, die von den Mitgliedstaaten zwingend hätten eingehalten werden müssen;.
  • EuGH, 27.01.1981 - 1251/79

    Italien / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.09.1987 - 325/85
    25 - Urteil vom 27. Januar 198) in der Rechtssache 1251/79, Italien/Kommission, Slg. 1981, 205, 221 f.
  • EuGH, 14.01.1981 - 819/79

    Deutschland / Kommission

  • EuGH, 14.07.1976 - 3/76

    Cornelis Kramer u.a.

  • EuGH, 16.12.1981 - 269/80

    Tymen

  • EuGH, 09.07.1981 - 169/80

    Gondrand

  • EuGH, 22.02.1984 - 70/83

    Kloppenburg

  • EuGH, 02.06.1981 - 124/80

    Van Dam

  • EuGH, 10.02.1982 - 21/81

    Bout

  • EuGH, 07.02.1979 - 11/76

    Niederlande / Kommission

  • EuGH, 06.07.1982 - 188/80

    Frankreich, Italien und Vereinigtes Königreich / Kommission

  • EuGH, 07.02.1979 - 15/76

    Frankreich / Kommission

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